• Für Schulanfänger, die durch besondere Sprachauffälligkeiten bei der erfolgreichen Bewältigung des Leselernprozesses an einer Grundschule beeinträchtigt wären, ist die „Sprich-mit“-Maßnahme in Breitenfelde eine 2-jährige Maßnahme mit kleineren Gruppen und spezieller Sprachförderung.
    Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Meldung durch die Kita oder die zuständige Grundschule sowie ein Sonderpädagogisches Gutachten, das die Sprachauffälligkeiten und den Ausschluss weiterer Einschränkungen im Lernen belegt. Da diese kreiszentrale Maßnahme Schülerinnen und Schüler aus dem ganzen Kreis aufnimmt, sind die Aufnahmekapazitäten begrenzt.

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