Je nach dem Förderschwerpunkt der sonderpädagogischen Unterstützung können verschiedene Abschlüsse erworben werden:
Hören und Kommunikation, Sehen und körperliche und motorische Entwicklung:
Abschluss der allgemeinen Schulen
Abschluss im zieldifferenten Bildungsgang Lernen
Abschluss im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung
Emotionale und soziale Entwicklung:
Abschluss der allgemeinen Schulen
Abschluss im zieldifferenten Bildungsgang Lernen
Lernen:
Abschluss im zieldifferenten Bildungsgang Lernen
Die Voraussetzungen zur Teilnahme und dem Bestehen der ESA-Prüfung müssen erfüllt sein: Zielgleiche Bewertung in allen Fächern / Zeugnissen, die für das Abschlusszeugnis relevant sind (epochale Fächer, Projektpräsentation), der Förderbedarf muss zum Zeitpunkt der Prüfung nicht zwingend aufgehoben worden sein.
So können die Schülerinnen und Schüler auch mit dem Förderschulabschluss die Schule verlassen.
Geistige Entwicklung:
Abschluss im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung
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