• Je nach dem Förderschwerpunkt der sonderpädagogischen Unterstützung können verschiedene Abschlüsse erworben werden:

    Hören und Kommunikation, Sehen und körperliche und motorische Entwicklung:
    • Abschluss der allgemeinen Schulen

    • Abschluss im zieldifferenten Bildungsgang Lernen

    • Abschluss im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung
     
    Emotionale und soziale Entwicklung:
    •  Abschluss der allgemeinen Schulen 

    • Abschluss im zieldifferenten Bildungsgang Lernen

    Lernen:
    • Abschluss im zieldifferenten Bildungsgang Lernen

    • Die Voraussetzungen zur Teilnahme und dem Bestehen der ESA-Prüfung müssen erfüllt sein: Zielgleiche Bewertung in allen Fächern / Zeugnissen, die für das Abschlusszeugnis relevant sind (epochale Fächer, Projektpräsentation), der Förderbedarf muss zum Zeitpunkt der Prüfung nicht zwingend aufgehoben worden sein.
    • So können die Schülerinnen und Schüler auch mit dem Förderschulabschluss die Schule verlassen.

    Geistige Entwicklung:
    • Abschluss im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung

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