• Je nach dem Förderschwerpunkt der sonderpädagogischen Unterstützung können verschiedene Abschlüsse erworben werden:

    Hören und Kommunikation, Sehen und körperliche und motorische Entwicklung:
    • Abschluss der allgemeinen Schulen

    • Abschluss im zieldifferenten Bildungsgang Lernen

    • Abschluss im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung
     
    Emotionale und soziale Entwicklung:
    •  Abschluss der allgemeinen Schulen 

    • Abschluss im zieldifferenten Bildungsgang Lernen

    Lernen:
    • Abschluss im zieldifferenten Bildungsgang Lernen
      Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf Lernen erhalten unabhängig von der besuchten Schulart abweichend von ein Abschlusszeugnis, wenn sie nach Erfüllung der Schulpflicht die Ziele ihres Förderplanes erreicht und die von der obersten Schulaufsicht empfohlenen Kriterien erfüllt haben.
    siehe auch hier: http://foerderzentrum.foerderschule-geesthacht.de/glossar/schulabschluesse-mit-foerderschwerpunkt-in-schleswig-holstein/

    ESA-Abschluss:
    • Die Voraussetzungen zur Teilnahme und dem Bestehen der ESA-Prüfung müssen erfüllt sein: Zielgleiche Bewertung in allen Fächern / Zeugnissen, die für das Abschlusszeugnis relevant sind (epochale Fächer, Projektpräsentation), der Förderbedarf muss zum Zeitpunkt der Prüfung nicht zwingend aufgehoben worden sein.
    • So können die Schülerinnen und Schüler bei Nicht-Bestehen auf Wunsch auch mit dem „Förderschulabschluss“ die Schule verlassen, wenn eine Wiederholung der Klasse 9 nicht gewünscht ist.

    Geistige Entwicklung:
    • Abschluss im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung

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