• Regelmäßige Abwesenheit von Schülerinnen und Schülern über 11 Tage und mehr je Schulhalbjahr, diese wird statistisch erfasst, an die Schulaufsicht übermittelt, um Gründe für Fehlzeiten zu ermitteln und dem Absentismus entgegen zu wirken. Bei problematischen Fällen wird mit der Schulischen Erziehungshilfe und dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) sowie der Schule eine Absentismus-Konferenz durchgeführt. Ziel dieser Konferenz ist es, die Ursachen für das Fernbleiben vom Unterricht festzustellen (An welchen Tagen, welches Fach, welche Lehrkraft, welche Lerngruppe, Konflikte, häusliche Problemen, …), um geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.
  • Es kann jedoch auch gegenüber den Sorgeberechtigten eine Attestpflicht ausgesprochen werden.


    Ausführliche Informationen finden Sie in dieser Broschüre des Ministeriums:

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