• „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“ (§ 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IX
    Im schulischen Bereich spricht man dann von einem sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn ein Kind mit den Mitteln der Regelschule alleine nicht angemessen im Rahmen der Anforderungen gefördert werden kann. 

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