• Sondereinrichtung für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf.
    Im Kreis Herzogtum-Lauenburg gibt es zur Zeit noch eine Förderschule Lernen mit eigenen Klassen in Ratzeburg sowie zwei Förderschulen Geistige Entwicklung in Geesthacht und Mölln.
    Für eine Aufnahme an diesen Schulen ist der ausdrückliche Elternwille Voraussetzung.

    Kindern, die schwerwiegende Störungen im emotional-sozialen Bereich zeigen und in ihrem jetzigen Entwicklungsstand die Regelschulen nicht besuchen können, können auf Wunsch der Sorgeberechtigten auch eine „Schule für Erziehungshilfe“ besuchen, oft ist dies mit einer Wohnunterbringung in Wohngruppen verbunden.
    Förderzentren können bei Bedarf und wenn die notwendigen personellen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind auch TIP-Maßnahmen anbieten (temporäre intensiv-pädagogische Maßnahmen).

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.