Bei der Leistungsermittlung kann der Schulleiter der besuchten Schule Schüler ohne Abstriche bei der Qualität (Anforderungsniveau) der geforderten Leistung einen Nachteilsausgleich gewähren.
Dieser erscheint nicht im Zeugnis.
Beispiele: Diktat in einer ruhigen Einzelsituation (Hörprobleme), Ersatzleistungen bei Körperbehinderung im Sport, mündliche statt schriftliche Leistungen, Zeitzugabe; u.v.m..
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