- Bei der Leistungsermittlung kann der Schulleiter der besuchten Schule Schüler ohne Abstriche bei der Qualität (Anforderungsniveau) der geforderten Leistung einen Nachteilsausgleich gewähren.
Dieser erscheint nicht im Zeugnis.
Beispiele: Diktat in einer ruhigen Einzelsituation (Hörprobleme), Ersatzleistungen bei Körperbehinderung im Sport, mündliche statt schriftliche Leistungen, Zeitzugabe;
u.v.m..
Hier der entsprechende Erlass des Landes Schleswig-Holstein, aktualisiert 6.2023: