• Bei der Leistungsermittlung kann der Schulleiter der besuchten Schule Schüler ohne Abstriche bei der Qualität (Anforderungsniveau) der geforderten Leistung einen Nachteilsausgleich gewähren.

    Dieser erscheint nicht im Zeugnis.

    Beispiele: Diktat in einer ruhigen Einzelsituation (Hörprobleme), Ersatzleistungen bei Körperbehinderung im Sport, mündliche statt schriftliche Leistungen, Zeitzugabe;
    u.v.m..

Hier der entsprechende Erlass des Landes Schleswig-Holstein, aktualisiert 6.2023:

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