• Grundschulpflichtige Kinder können aus der Kita oder aus der 1. Klasse der Flexiblen Eingangsphase der Grundschule nach einer Überprüfung und dann festgestelltem Förderbedarf Sprache mit ausdrücklichem Willen der Eltern dieser Maßnahme in Breitenfelde zugewiesen werden.

    Eine Beförderung wird dann auf Antrag teilweise übernommen.

    Andere Förderschwerpunkte werden in der Diagnostik vorher ausgeschlossen, die Kinder müssen den Grundschulstoff bewältigen können.

    Die Maßnahme zeichnet sich durch kleinere Lerngruppen, gute Besetzung mit geschulten Lehrkräften und die Betreuung im Ganztag (verbindlich) durch logopädisch geschultes Personal aus. Die Plätze für diese Maßnahme werden im Februar/März eines Jahres für das kommende Schuljahr vergeben.

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