Alle Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Beeinträchtigung kaum oder gar nicht sprechen, können mit Hilfsmitteln und Methoden der Unterstützten Kommunikation gefördert werden.
Sowohl technische Hilfsmittel als auch nicht-technische Hilfsmittel können die Kommunikation unterstützen und zu einem gelingenden Dialog beitragen.
Nach einer ärztlichen Verordnung und einer fachlich begründeten Stellungnahme bewilligen Krankenkassen in der Regel benötigte persönlichen Hilfsmittel wie Tablets oder Talker, Symboltafeln, Tastaturfingerführungen, Augensteuerungen, u.v.a..
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