Hilfen zur Erziehung – was ist das?

Eltern haben einen gesetzlich geregelten Rechtsanspruch auf „Hilfen zur Erziehung“ für ihr Kind, wenn sie als alleinige Verantwortliche nicht zurechtkommen und somit staatliche Unterstützung benötigen. Dieser Anspruch besteht aber nur dann, wenn die Erziehung zum Wohle des Kindes ohne Unterstützung nicht mehr gewährleistet ist und die Hilfe für die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen geeignet und notwendig ist.
Hilfen zur Erziehung können sein

  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Erziehungsbeistand
  • Vollzeitpflege
  • Heimerziehung
  • Betreutes Wohnen

und sind kommunale Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII.

Hilfen zur Erziehung – was gibt es für Angebote?

Prinzipiell ist erst einmal zu sagen, dass sich die Angebote, bzw. die Art er Hilfe, immer nach dem erzieherischen Bedarf im konkreten Einzelfall richtet. In der Regel entscheidet das örtlich zuständige Jugendamt (ASD) darüber, welche Hilfen zur Erziehung im konkreten Fall geeignet und notwendig sind. Diese werden dann im Rahmen einer Hilfeplanung, gemeinsam mit den Eltern oder Personenberechtigten und dem Kind bzw. Jugendlichen besprochen und vereinbart. Dabei werden Ziele formuliert und der Hilfeprozess wird fortlaufend dokumentiert.

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