Definition von Absentismus in der Abgrenzung wird in diesem Bild exemplarisch dargestellt und mögliche Folgen und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt (KI-generiert)
  • Absentismus ist definiert als regelmäßige Abwesenheit von Schülerinnen und Schülern über 11 Tage und mehr je Schulhalbjahr.
    Schulen erfassen dies. Sie müssen die Daten an die Schulaufsicht übermitteln.
  • Gründe für Fehlzeiten werden ermittelt, um dem Fehlen entgegen zu wirken.
  • Bei problematischen Fällen wird mit der Schulischen Erziehungshilfe und dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) sowie der Schule eine Absentismus-Konferenz durchgeführt. Ziel dieser Konferenz ist es, die Ursachen für das Fernbleiben vom Unterricht festzustellen (An welchen Tagen, welches Fach, welche Lehrkraft, welche Lerngruppe, Konflikte, häusliche Problemen, …), um geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.
  • Es kann jedoch auch gegenüber den Sorgeberechtigten eine Attestpflicht ausgesprochen werden.



  • Ausführliche Informationen finden Sie in dieser Broschüre des Ministeriums:

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