• Durch ein Sonderpädagogisches Gutachten wird ein Sonderpädagogischer Förderbedarf ermittelt, wenn Schülerinnen nur mit besonderen Hilfen Ziele erreichen können. Hier werden auch mögliche Förderschwerpunkte ermittelt.

    Können Kinder bei Schwierigkeiten die Ziele der besuchten Schule mit Hilfen der besuchten Schule ohne Sonderpädagogische Unterstützung erreichen, kann ein Lernplan erstellt werden, in dem Ziele, Methoden und Zeiträume festgehalten werden.
  • Die Schulaufsicht stellt diesen Förderbedarf nach Gutachten dann förmlich fest und erstellt einen schriftlichen widerspruchsfähigen Bescheid.
    In diesem Bescheid wird dann auch der Ort der Beschulung festgehalten.
  • Es gibt folgende Sonderpädagogische Förderschwerpunkte:
  • zieldifferent (andere Ziele, andere Bewertung, andere Abschlüsse):
    Lernen
    Geistige Entwicklung
  • zielgleich (gleiche Ziele, gleiche Bewertung und Abschlüsse, evtl. Nachteilsausgleich) :
    Emotionale und Soziale Entwicklung
    Sprache
    Körperliche und Motorische Entwicklung
    Autismus
    Hören
    Sehen
    Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler

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