Wird bei Schülerinnen und Schülern in Schleswig-Holstein ein Sonderpädaogischer Förderschwerpunkt förmlich festgestellt, werden die Eltern zu dem Wunsch-Schulort befragt.
Anschließend wird mit den in Frage kommenden Schulen und Schulträgern die kommende Beschulung koordiniert (Verbleib oder Wechsel, vorhandene Bedingungen, notwendige Hilfsmittel, evtl. bauliche Maßnahmen, …).
Gibt es bei diesen Koordinierungsgesprächen über die zu besuchende Schule keine einvernehmliche Lösung, versuchen die Teilnehmer einen Entscheidungsvorschlag für die Schulaufsicht herbeizuführen. Die Eltern werden erneut gehört im …
Förderausschuss
Der Förderausschuss wird durch die Schulleiterin/den Schulleiter des
zuständigen Förderzentrums oder die Schulaufsicht einberufen.
Teilnehmende Instanzen sind:
- Schulleitung der abgebenden und der aufnehmenden Schule(n)
- Schulleitung des Förderzentrums
- Förderschullehrkraft
- Sorgeberechtigte
- ggfs. Lehrkraft der allgemeinen Schule
- Schulträger /weitere Kostenträger z.B. für Fahrkosten
- beratende Mitglieder (z.B.: weitere Lehrkräfte, Dolmetscher, …)
Dieser Förderausschuss erstellt für den Einzelfall einen individuellen Entscheidungsvorschlag für die Schulaufsicht, die dann einen Zuweisungsbescheid erstellt.