Der Begriff „Response-to-Intervention“ (RTI) = „Antwort auf eine Förderung“ bezeichnet einen Beschulungsansatz, der zum einen auf die Prävention von und die Inklusion bei sonderpädagogischem Förderbedarf abzielt und zum anderen eine alternative Form der Feststellung von Lern- und Entwicklungsbeeinträchtigungen darstellt (Gresham, VanDerHeyden & Witt, 2005).
Unterrichtliche Maßnahmen sollen so gestaltet werden, dass jeder Schüler und jede Schülerin davon in ausreichendem Maß profitieren kann. Ob dies gelingt, wird auf Grundlage der Reaktionen der Kinder (Response) auf die pädagogischen Angebote (Intervention), welche sich in der schulischen Leistungsentwicklung manifestieren, bemessen.
Lernentwicklung muss genau beobachtet und gemessen werden, damit schrittweise zunehmende Förderung gezielt eingreifen kann.
Die Ursprünge des Response-to-Intervention- bzw. Instruction-Ansatzes liegen in den 1960er Jahren in den USA. Seit 2004 gilt er als eine gesetzlich verankerte Alternative zur Identifikation von Lernbehinderungen durch das „Individuals with Disabilities Education Improvement Act“ (Individuals with Disabilities Education Improvement Act., Sec. 614.b.6.B). Im Jahr 2009 wurde der RTI-Ansatz als präventives und inklusives Beschulungskonzept bereits in über 50 % der US-amerikanischen Staaten angewendet (Berkeley, Bender, Peaster & Saunders, 2009).