Schulische Erziehungshilfe unterstützt Schülerinnen und Schüler, die im Unterricht oder im sozialen Miteinander durch Verhaltensauffälligkeiten, Konzentrationsprobleme, Schulverweigerung oder emotionale Blockaden auffallen. Ziel ist es, diese Kinder bestmöglich in die Schulgemeinschaft zu integrieren, Konflikte zu lösen und den Lehrkräften sowie Eltern beratend zur Seite zu stehen.
Um die schulische Erziehungshilfe effektiv zu nutzen, gibt es verschiedene Wege und Vorgehensweisen.
Wer profitiert von der Erziehungshilfe?
Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung (häufig abgekürzt als Förderschwerpunkt ESE). Auslöser für eine Unterstützung sind oft:
- Störendes Verhalten, Wutausbrüche oder unruhiges Verhalten im Unterricht
- Aggressionen, Mobbing oder Schwierigkeiten im Umgang mit Mitschülern
- Schulunlust, Angst vor der Schule oder Schulabsentismus (Schwänzen)
- Soziale Isolation, extremes Rückzugsverhalten oder Schulängste
Wie läuft eine mögliche Förderung ab?
Die Hilfen sind sehr individuell gestaltet und finden meist direkt im schulischen Umfeld statt. Zu den typischen Maßnahmen gehören:
- Prävention und Beratung: Förderschullehrkräfte oder Sozialpädagogen beraten Klassenlehrer und Eltern, wie mit schwierigen Situationen umgegangen werden kann.
- Sozialtrainings und Kleingruppen: Gezieltes Training von Impulskontrolle, Konfliktmanagement, Arbeitsverhalten, dem Erkennen von Emotionen oder einem Konzentrationstraining.
- Einzelfallhilfe: Zeitlich begrenzte, intensive Begleitung einzelner Schüler.
- Vernetzung: Die Schule arbeitet in Absprache eng mit außerschulischen Partnern (z. B. dem Jugendamt, Kinder- und Jugendpsychiatern oder Erziehungsberatungsstellen) zusammen.
Wie beantragt man die Hilfe?
- Der erste Schritt: Wenn Sie als Eltern merken, dass Ihr Kind große Probleme im Schulalltag hat, oder als Lehrkraft an Ihre Grenzen stoßen, sprechen Sie direkt die jeweilige Klassenleitung oder die Schulleitung an.
- Die Antragstellung: Gemeinsam mit den Eltern und der Schulleitung kann ggfs. ein Antrag auf sonderpädagogische Überprüfung gestellt werden. Meist sind dafür die örtlichen Förderzentren und die Schulämter zuständig.
- Diagnostik und Förderplan: Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen beobachten das Kind, führen Gespräche und erstellen einen Förderplan.
Ansprechpartner in der Nähe sind speziell ausgebildete und geschulte Sonderschullehrkräfte im jeweiligen Förderzentrum, es gibt aber auch beauftragte Fachkräfte in den Kreisen über die Schulämter erreichbar.
Auch die Schulpsychologische Beratungsstelle kann ein erster offizieller Anlaufpunkt sein.