Allgemeiner sozialer Dienst (ASD)

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist ein Fachdienst des Sozial- und Jugendamtes in jeder Gemeinde, der Einzelpersonen und Familien in Notlagen unterstützt. Z.B.:

  • Bei Schwangerschaft und Geburt eines Kindes
  • Bei der Sorge um das Wohl eines Kindes
  • Zum Schutz und zur Versorgung eines Kindes in Notsituationen
  • Bei Fragen zur elterlichen Sorge und Umgang
  • Bei Erziehungsschwierigkeiten bzw. Problemen mit den Eltern
  • Bei seelischen Problemlagen von Kindern und Jugendlichen
  • Zur Einrichtung spezieller erzieherischer Hilfen für Kinder und Jugendliche und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • Bei Schwierigkeiten und Konflikten Minderjähriger und junger Volljähriger
  • In allgemeinen lebenspraktischen Bereichen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes helfen bei der Suche nach den Ursachen der Probleme. Sie informieren über die Hilfen, die jedem Menschen laut Gesetz zustehen, und entwickeln einen Plan, wie die schwierige Lage verbessert werden kann. 

Dazu gehört auch der Kontakt zu Beratungsstellen, wenn es zum Beispiel um Sucht oder Schulden geht. 

Die Mitarbeiter(innen) des Allgemeinen Sozialen Dienstes unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Alle Angaben und Daten der Betroffenen werden vertraulich behandelt. Die Beratungen und Vermittlungen sind kostenlos und können von allen in Anspruch genommen werden – unabhängig von Religion oder Nationalität.

Zu den Aufgaben gehört es auch, Kinder vor Gefährdungen zu bewahren und Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu beraten und zu unterstützen. Bei Bedarf bewilligt er weiter gehende erzieherische Hilfen oder vermittelt an andere kompetente Stellen.

Eine Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII kann von Erziehungsberechtigen für Kinder und Jugendliche beantragt werden, wenn diese Aufgrund einer (drohenden) seelischen Behinderung in der Teilhabe beeinträchtig sind oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Diese drohende seelische Behinderung muss durch einen Facharzt bescheinigt werden.

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