- Vorab: Es gibt nicht den einen klassischen Autismus.
„If you´ve met one person with autism, you´ve met one person with autism.„
Dr. Stephen Shore, USA
Nach der internationalen Einteilung von „Krankheiten“ (ICD-10) gilt Autismus als „Tiefgreifende Entwicklungsstörung“ (F84). Es liegt eine lebenslange komplexe Störung des zentralen Nervensystems zugrunde, die bereits im Kindesalter beginnt.
Vor allem der Bereich der Wahrnehmungsverarbeitung kann bei einer Autismus-Spektrum-Störung betroffen sein, zudem liegt oft eine Beziehungs- und Kommunikationsstörung vor. Betroffen können häufig kognitive, sprachliche, motorische, emotionale und interaktionale Funktionen sein (z.B. Mimik, Emotionen, Ironie verstehen). Dies hat Auswirkungen auf Beziehungen zur Umwelt sowie die Teilnahme und Eingliederung in die Gesellschaft.
Hinzu kommen oft zahlreiche Verhaltensauffälligkeiten, die für die Bezugspersonen im alltäglichen Umgang belastend sein können.
Zu den Autismus-Spektrum-Störungen gehören:
Frühkindlicher Autismus,
Atypischer Autismus,
Asperger-Syndrom
In der deutschsprachigen Entwurfsfassung der ICD-11, einsetzbar seit dem 01.01.2022, werden Autismus-Spektrum-Störungen unter „psychischen Störungen, Verhaltensstörungen oder neuronalen Entwicklungsstörungen“ (6A02) geführt. Im Gegensatz zur Kategorisierung im ICD-10 werden dabei nicht mehr verschiedene Formen von Autismus-Spektrum-Störungen unterschieden. Vielmehr wird der Fokus darauf gerichtet, dass die unterschiedlichen autistischen Verhaltensweisen in ihrem Schweregrad variieren und ein „breites Spektrum an intellektuellen Funktionen und Sprachfähigkeiten“ aufweisen können.
(Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)) - Ähnliche Symptomatiken finden sich beim
->Rett-Syndrom, jedoch handelt es sich beim Rett-Syndrom um eine eigenständige Erkrankung mit bekannter vererbter Ursache..
Zudem können Begleiterkrankungen wie ->ADHS, Tourette-Syndrom, Depressionen, Phobien, posttraumatische Belastungsstörungen, Zwangsstörungen, Essstörungen, Schlafstörungen oder Stottern auftreten. (www.autismus-online.de/)
Die Autismus-Spektrum-Störung gehört zu den tiefgreifenden Entwicklungsstörungen. Sie umfasst verschiedene Ausprägungen spezifischen Verhaltens, das in den folgenden Bereichen zum Ausdruck kommen kann (orientiert an ICD 10):
Beeinträchtigung der zwischenmenschlichen Beziehungen: - Schwierigkeiten, Bedürfnisse anderer zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren
- gering ausgeprägtes Einfühlungsvermögen
- ungewöhnliches Spielverhalten
- nicht angemessener Kontakt zu Gleichaltrigen
Beeinträchtigung der Kommunikation - individuell begrenzte kommunikative Kompetenzen
- monotone Sprechmelodie
- wenig begleitende Mimik und Gestik
- wörtliches Verstehen sprachlicher Inhalte
Eingeschränktes Repertoire von Interessen und Aktivitäten - Bestehen auf Gleicherhaltung der Umwelt
- Veränderungsängste
- stereotype, zwanghafte Verhaltensweisen
- originelle und spezielle Interessen
In Schleswig-Holstein: Schülerinnen und Schulen werden durch das zuständige Landesförderzentrum unterstützt.
Seit dem Schuljahr 20/21 ist das Landesförderzentrum Autistisches Verhalten (LFZ-AV) für die sonderpädagogische Unterstützung der Schülerinnen und Schüler mit einer Diagnose aus dem Autismus-Spektrum in Schleswig-Holstein zuständig. Sobald eine medizinisch-psychologische Diagnose vorliegt (z. B. durch eine Praxis oder Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie), beraten die Kolleginnen und Kollegen des LFZ-AV in allen Schularten. Auf Initiative der besuchten bzw. aufnehmenden Schule oder der Eltern kann auch ein Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt Autistisches Verhalten eingeleitet werden. - Als „Schule ohne eigene Schülerinnen und Schüler“ erstreckt sich die Tätigkeit auf alle Schulformen des Landes. Mit Hilfe von Beratungen und Fortbildungen aller an der Beschulung eines Kindes/Jugendlichen beteiligten Personen begleiten regionalen Beratungslehrkräfte die Schülerinnen und Schüler durch ihre Schulzeit.
- Zusätzliche Schwerpunkte der Arbeit liegen u.a. in der Mitgestaltung der Nachteilsausgleiche bei zentralen Abschlussarbeiten, der Mitwirkung bei der Ausbildung angehender Lehrkräfte und der Beratung im Rahmen eines Verdachts auf eine Autismus-Spektrum-Störung.
Internetauftritt:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFZAV/lfzav_node.html
Landesförderzentrum Autistisches Verhalten (LFZ-AV)
Schreberweg 5; 24119 Kronshagen
lfz-autistisches-verhalten.kronshagen(at)schule.landsh.de
Tel.: 0431 5403-196
Fax.: 0431 988 6230-196