Vorab: Es gibt nicht den einen klassischen Autismus. Nach der internationalen Einteilung von „Krankheiten“ (ICD-10) gilt Autismus als „Tiefgreifende Entwicklungsstörung“ (F84). Es liegt eine lebenslange komplexe Störung des zentralen Nervensystems zugrunde, die bereits im Kindesalter beginnt. Vor allem der Bereich der Wahrnehmungsverarbeitung kann bei einer Autismus-Spektrum-Störung betroffen sein, zudem liegt oft eine Beziehungs- und Kommunikationsstörung vor. Betroffen können häufig kognitive, sprachliche, motorische, emotionale und interaktionale Funktionen sein (z.B. Mimik, Emotionen, Ironie verstehen). Dies hat Auswirkungen auf Beziehungen zur Umwelt sowie die Teilnahme und Eingliederung in die Gesellschaft. Hinzu kommen oft zahlreiche Verhaltensauffälligkeiten, die für die Bezugspersonen im alltäglichen Umgang belastend sein können.
Zu den Autismus-Spektrum-Störungen gehören: Frühkindlicher Autismus, Atypischer Autismus, Asperger-Syndrom,
Ähnliche Symptomatiken finden sich beim ->Rett-Syndrom, jedoch handelt es sich beim Rett-Syndrom um eine eigenständige Erkrankung mit bekannter vererbter Ursache..
Zudem können Begleiterkrankungen wie ->ADHS, Tourette-Syndrom, Depressionen, Phobien, posttraumatische Belastungsstörungen, Zwangsstörungen, Essstörungen, Schlafstörungen oder Stottern auftreten. (www.autismus-online.de/)
In Schleswig-Holstein: Schülerinnen und Schulen werden durch das zuständige Landesförderzentrum unterstützt. Schulleitungen werden bei der Ermittlung und Festlegung eines möglichen Nachteilsausgleiches bei der Leistungsfeststellung der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Evtl. notwendige schulische oder private Unterstützungssystem werden angebahnt oder installiert. hier der Flyer der Beratungsstelle BIS Autismus Beratungslehrkraft im Kreis RZ: Barbara Janssen email: Barbara.janssen(at)schule-sh.de