„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.“ (§ 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IX
Im schulischen Bereich spricht man dann von einem sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn ein Kind mit den Mitteln der Regelschule alleine nicht angemessen im Rahmen der Anforderungen gefördert werden kann. Ältere Begrifflichkeiten wie Lernbehinderung/geistige Behinderung usw. werden inzwischen möglichst vermieden, da die Beeinträchtigung einzelner Menschen diese nicht an einer Teilhabe am Leben hindern sollten, dass es also eine gesellschaftliche Verpflichtung ist, unnötige Barrieren abzubauen und vielfältige Zugänge zu ermöglichen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterscheidet bei der Definition von Behinderung drei Begrifflichkeiten:
Schädigung (impairment): Aufgrund einer Erkrankung, angeborenen Schädigung oder eines Unfalls als Ursache entsteht ein dauerhafter gesundheitlicher Schaden.
Beeinträchtigung (disability): Der Schaden führt zu einer funktionalen Beeinträchtigung der Fähigkeiten und Aktivitäten des Betroffenen.
Behinderung (handicap): Die soziale Beeinträchtigung ist Folge des Schadens und äussert sich in persönlichen, familiären und gesellschaftlichen Konsequenzen.
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