- Hier handelt es sich in der Regel um eine sogenannte Teilleistungsschwäche im Bereich der Rechenfertigkeiten. Die besuchte Schule kann auf Beschluss der Klassenkonferenz mit einem Lernplan reagieren, intensive Förderung oder Therapie ist angeraten, die mathematischen Grundvorstellungen und Lösungsstrategien der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers liegen erheblich unter dem Niveau der Jahrgangsstufe. Die Schule reagiert mit einer Förderung, mit an der Lernausgangslage orientierten Aufgaben, unterrichtsorganisatorischen und inhaltlichen Veränderungen, mit dem Bereitstellen und Zulassen von Hilfsmitteln und differenzierten Hausaufgabenstellungen. Dies gilt allerdings nicht bei der Anfertigung von Klassenarbeiten oder sonstigen schriftlichen Lernstandserhebungen.
Hier der entsprechende Erlass des Landes Schleswig-Holstein (Stand 6.23: