Gibt es bei Koordinierungsgesprächen über die zu besuchende Schule keine einvernehmliche Lösung, versuchen die Teilnehmer einen Entscheidungsvorschlag für die Schulaufsicht herbeizuführen. Die Eltern werden gehört.
Förderausschuss
Der Förderausschuss wird durch die Schulleiterin/den Schulleiter des zuständigen Förderzentrums oder die Schulaufsicht einberufen.
Teilnehmende Instanzen sind:
Schulleitung der abgebenden und der aufnehmenden Schule(n)
Schulleitung des Förderzentrums
Förderschullehrkraft
Sorgeberechtigte
ggfs. Lehrkraft der allgemeinen Schule
Schulträger /weitere Kostenträger z.B. für Fahrkosten
beratende Mitglieder (z.B.: weitere Lehrkräfte, Dolmetscher, …)
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