• Gibt es bei Koordinierungsgesprächen über die zu besuchende Schule keine einvernehmliche Lösung, versuchen die Teilnehmer einen Entscheidungsvorschlag für die Schulaufsicht herbeizuführen. Die Eltern werden gehört.

    Förderausschuss
  • Der Förderausschuss wird durch die Schulleiterin/den Schulleiter des
    zuständigen Förderzentrums oder die Schulaufsicht einberufen.

    Teilnehmende Instanzen sind:
  • Schulleitung der abgebenden und der aufnehmenden Schule(n)
  • Schulleitung des Förderzentrums
  • Förderschullehrkraft
  • Sorgeberechtigte
  • ggfs. Lehrkraft der allgemeinen Schule
  • Schulträger /weitere Kostenträger z.B. für Fahrkosten
  • beratende Mitglieder (z.B.: weitere Lehrkräfte, Dolmetscher, …)

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