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- Gibt es bei Koordinierungsgesprächen über die zu besuchende Schule keine einvernehmliche Lösung, versuchen die Teilnehmer einen Entscheidungsvorschlag für die Schulaufsicht herbeizuführen. Die Eltern werden gehört.
Förderausschuss
- Der Förderausschuss wird durch die Schulleiterin/den Schulleiter des
zuständigen Förderzentrums oder die Schulaufsicht einberufen.
Teilnehmende Instanzen sind:
- Schulleitung der abgebenden und der aufnehmenden Schule(n)
- Schulleitung des Förderzentrums
- Förderschullehrkraft
- Sorgeberechtigte
- ggfs. Lehrkraft der allgemeinen Schule
- Schulträger /weitere Kostenträger z.B. für Fahrkosten
- beratende Mitglieder (z.B.: weitere Lehrkräfte, Dolmetscher, …)