Zum Inhalt springen
- Durch ein Sonderpädagogisches Gutachten wird ein Sonderpädagogischer Förderbedarf ermittelt, wenn Schüler besondere Hilfen benötigen, die Mittel zur Förderung in der besuchten Schule wurden ausgeschöpft, um allgemeine Ziele der jeweiligen Klassenstufe zu erreichen. Nun benötigt die Schülerin/der Schüler individuelle Hilfen und auch Zielsetzungen.
„Schülerinnen und Schüler haben sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung, Entwicklung oder chronischen Krankheit nur mit besonderer Hilfe am Unterricht einer Grundschule, einer weiterführenden allgemein bildenden Schule oder einer berufsbildenden Schule teilnehmen können und sonstige Förderung nicht ausreichend ist. […]“ Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO), Juni 2018
„Sonderpädagogischer Förderbedarf liegt dann vor, wenn die allgemeine Schule trotz zusätzlicher differenzierender Maßnahmen nicht in der Lage ist, auf die Lernbedürfnisse einzelner Schülerinnen und Schüler einzugehen und deshalb zusätzlich gezielte Maßnahmen zur Diagnostik, Intervention und Evaluation erforderlich sind.“
(Heimlich, und Kahlert (Hrsg.), Inklusion in Schule und Unterricht. S. 19)
Ein Sonderpädagogischer Förderbedarf Lernen wird dann ermittelt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Kriterium 1:
Schulische Mittel reichen nicht aus, um die Schwierigkeiten zu beheben
Indikatoren:
Notwendige Bedingung für Einleitung des Feststellungsverfahrens im Förderschwerpunkt Lernen:
Umsetzung präventiver Maßnahmen und deren Evaluation (Mathematik und Schriftsprache)
Wichtig ist, dass als „schulische Mittel“ evidenzbasierte Fördermaßnahmen/-prinzipien zum Einsatz kommen müssen.
- Kriterium 2:
Erhebliche und umfassende Schwierigkeiten im schulischen Lernen
Indikatoren: Testergebnisse fallen in der Schriftsprache und in Mathematik deutlich unter den Vergleichsgruppenmittelwert.
- Kriterium 3:
Defizite in der basalen Informationsverarbeitung
Es bestehen Defizite in der Informationsverarbeitung, d.h. Einschränkungen in
mindestens einer der benannten Arbeitsgedächtnisfunktionen oder (auch) in den Bereichen
Aufmerksamkeit / Konzentration / Informationsverarbeitungsgeschwindigkeit
Indikatoren: Testergebnisse fallen in einem oder beiden Bereichen deutlich unter den Vergleichsgruppenmittelwert.
- Kriterium 4:
Ein Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung wird ausgeschlossen.
Indikatoren: Sind die ersten drei Kriterien erfüllt, wird ermittelt, ob für die Lernschwierigkeiten auch eine deutliche Intelligenzminderung als Ursache in Frage kommt.
Hier kommt in der Regel ein Intelligenztestverfahren zur Anwendung.
Den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nimmt man an, wenn der Gesamtwert IQ mit dem Vertrauensbereich unter 70 liegt im Vergleich zur Altersnorm.
Um diesen Förderschwerpunkt dann zu ermitteln, kommen wiederum andere Kriterien hinzu (Kommunikation, Orientierung im Alltag, Selbstversorgung, …).