• Durch ein Sonderpädagogisches Gutachten wird ein Sonderpädagogischer Förderbedarf ermittelt, wenn Schüler besondere Hilfen benötigen, die Mittel zur Förderung in der besuchten Schule wurden ausgeschöpft, um allgemeine Ziele der jeweiligen Klassenstufe zu erreichen. Nun benötigt die Schülerin/der Schüler individuelle Hilfen und auch Zielsetzungen.

    „Schülerinnen und Schüler haben sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung, Entwicklung oder chronischen Krankheit nur mit besonderer Hilfe am Unterricht einer Grundschule, einer weiterführenden allgemein bildenden Schule oder einer berufsbildenden Schule teilnehmen können und sonstige Förderung nicht ausreichend ist. […]“ Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO), Juni 2018

    „Sonderpädagogischer Förderbedarf liegt dann vor, wenn die allgemeine Schule trotz zusätzlicher differenzierender Maßnahmen nicht in der Lage ist, auf die Lernbedürfnisse einzelner Schülerinnen und Schüler einzugehen und deshalb zusätzlich gezielte Maßnahmen zur Diagnostik, Intervention und Evaluation erforderlich sind.“
    (Heimlich, und Kahlert (Hrsg.), Inklusion in Schule und Unterricht. S. 19)

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