• Bei Umschulungen koordinieren die aufnehmende und abgebende oder in Frage kommende Schulen und evtl. Vertretungen des Schulträgers und Fachleute den Schulwechsel;
  • Auch bei einem Umzug muss die Aufnahme einer Schülerin/eines Schülers mit einem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt koordiniert werden, es soll eine möglichst gute Förderung der Schülerin/des Schülers sicher gestellt werden.

    Elternwünsche werden gehört, kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung, wird ein Förderausschuss einberufen. Die letztendliche Entscheidung über den Schulplatz trifft die Schulaufsicht.

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