• Eine Lese-Rechtschreibschwäche liegt vor, wenn bei mindestens durchschnittlicher Intelligenz mangelhafte oder ungenügende Leistungen im Lesen oder in der Rechtschreibung auftreten.

    Dies geschieht mit einem Testverfahren, dass die Lese-Rechtschreibleistungen bei durchschnittlicher Intelligenz überprüft.

    Nun kann die Schule Nachteilsausgleiche und die Förderung in einem Lernplan festhalten, der auch einen möglichen Notenschutz vorsieht.

    Die Überprüfung kann auch durch niedergelassene Fachärzte erfolgen. Der Notenschutz kann beantragt werden, Schule informiert Sorgeberechtigte über diese Möglichkeiten.wird im Zeugnis vermerkt.

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