Es kann einschüchternd für Sorgeberechtigte sein, wenn sie informiert werden, dass ihr Kind vermutlich einen Förderbedarf hat, weil es z. B. langsamer lernt oder körperlich eingeschränkt ist. Aber ein sonderpädagogisches Gutachten hilft ihrem Kind, die Unterstützung zu bekommen, die es braucht, um den Lernalltag gut und so selbstständig wie möglich zu meistern. Schule und Schulamt helfen bei der Festlegung von notwendigen Unterstützungsmaßnahmen. Die Sorgeberechtigten formulieren, in welcher Schule/Schulform ihr Kind unterrichtet wird.

Sonderpädagogische Überprüfungen / Sonderpädagogische Gutachten sind ein förmliches Verfahren zur Feststellung eines Sonderpädagogischen Förderbedarfes. Dies bedeutet, das vermutet oder beobachtet wird, dass die für ein Kind zuständige Schule mit ihren Fördermöglichkeiten nicht ausreicht, um den schulischen Lernerfolg eines Kindes zu sichern. Entweder benötigt es besondere Unterstützung oder Schülerinnen und Schüler werden mit einem Förderbedarf Lernen/Geistige Entwicklung individuell bewertet mit eigenen Lernzielen.

Das Verfahren dient zu einer ausführlichen Analyse der Lernvoraussetzungen beim Kind und in der konkreten Schule. In der Überprüfung werden verschiedene Fragebögen, Beobachtungen und Testverfahren von geschulten Fachleuten eingesetzt, die eine neutrale Einschätzung nach klaren Kriterien ergeben. Schulische Leistungen und individuelle Lernvoraussetzungen werden untersucht.
Daraus leiten sich Fördervorschläge und Differenzierungen ab.

Sorgeberechtigte sind von Beginn an über das Verfahren zu informieren, sind selbstverständlich auch mit ihren Beobachtungen und ihrem Wissen über ihr Kind und dessen Entwicklung beteiligt. Selbstverständlich erhalten sie eine Kopie des Gutachtens und alle Ergebnisse werden ausführlich erläutert.

Gegen die Überprüfung gibt es keine formal rechtlichen Einspruchsmöglichkeiten für Sorgeberechtigte. Im weiteren Verfahren gibt es eine Widerspruchsmöglichkeit gegen Beschulungsbescheide.
Zu Beginn des Verfahrens wird eine schulärztliche Untersuchung veranlasst, die medizinische Ursachen für Lernschwierigkeiten ausschließt oder beschreibt.

Immer werden Kinder bei den Tests mit Ergebnissen anderen Kindern aus der Klassenstufe oder Altersgruppe verglichen, die eingesetzten Testverfahren sind sprachfair und kulturfair, wenn ein anderer familiärer Hintergrund das Verständnis von Testerklärungen oder Testfragen erschwert.

In der Regel (Lernen) wird ein entsprechendes Gutachten meist im dritten Schulbesuchsjahr erstellt, wenn die Möglichkeiten der flexiblen Eingangsphase an Grundschulen ausgeschöpft sind. Hier sollte die Entwicklung des Leselernprozesses abgeschlossen sein, grundsätzliche mathematische Kenntnisse und Fähigkeiten entwickelt sein.
Vorher wird versucht, einem Lernversagen an der besuchten Schule präventiv entgegen zu wirken (siehe Lernplan).

  • Das Sonderpädagogische Gutachten wird über die besuchte Schule in Auftrag gegeben von
    den Lehrkräften der Schule,
    von den Eltern,
    oder z.B. durch Schulärzte, Kitas. 
  • Vor der Einschulung oder zur Einschulung kann ein Gutachten zur Feststellung eines Förderbedarfes Geistige Entwicklung, Sprache, Autismus, Hören, Sehen, Körperliche und Motorische Entwicklung in Auftrag gegeben werden, um schon früh Hilfen oder eine besondere Beschulung zu organisieren.
  • Gutachten im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung werden in Ausnahmefällen erstellt, wenn Erziehungsberechtigte auch zu außerschulischen Maßnahmen bereit sind und Schulische (Ordnungs-) Maßnahmen nicht mehr ausreichen, den Unterricht von Kindern positiv für alle Beteiligten zu regeln. Dann kann mit Einverständnis aller Beteiligten auch von den Regelungen zum Schulbesuch abgewichen werden, die Belastung z.B. über einen verkürzten Stundenplan gesteuert werden.