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- In der Regel (Lernen) wird ein entsprechendes Gutachten erst im dritten Schulbesuchsjahr erstellt. Vorher wird versucht, einem Lernversagen präventiv entgegen zu wirken (siehe Lernplan).
- Das Gutachten wird über die besuchte Schule in Auftrag gegeben von
den Lehrkräften der Schule
oder von den Eltern,
oder z.B. durch Schulärzte, Kitas.
- Vor der Einschulung oder zur Einschulung kann eine Gutachten zur Feststellung eines Förderbedarfes Geistige Entwicklung, Sprache, Autismus, Hören, Sehen, Körperliche und Motorische Entwicklung in Auftrag gegeben werden.
- Gutachten im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung werden nur in Ausnahmefällen erstellt, wenn Erziehungsberechtigte auch zu außerschulischen Maßnahmen bereit sind und Schulische (Ordnungs-) Maßnahmen nicht mehr ausreichen, den Unterricht von Kindern positiv für alle Beteiligten zu regeln.