• In der Regel (Lernen) wird ein entsprechendes Gutachten erst im dritten Schulbesuchsjahr erstellt. Vorher wird versucht, einem Lernversagen präventiv entgegen zu wirken (siehe Lernplan).
  • Das Gutachten wird über die besuchte Schule in Auftrag gegeben von
    den Lehrkräften der Schule
    oder von den Eltern,
    oder z.B. durch Schulärzte, Kitas. 
  • Vor der Einschulung oder zur Einschulung kann eine Gutachten zur Feststellung eines Förderbedarfes Geistige Entwicklung, Sprache, Autismus, Hören, Sehen, Körperliche und Motorische Entwicklung in Auftrag gegeben werden.
  • Gutachten im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung werden nur in Ausnahmefällen erstellt, wenn Erziehungsberechtigte auch zu außerschulischen Maßnahmen bereit sind und Schulische (Ordnungs-) Maßnahmen nicht mehr ausreichen, den Unterricht von Kindern positiv für alle Beteiligten zu regeln.

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