• Es gibt Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer nachhaltigen Lernstörung oder einer geistigen Behinderung nicht in der Lage sind, die in den Lehrplänen für die einzelnen Unterrichtsfächer formulierten Ziele zu erreichen, die also nicht „zielgleich“ unterrichtet werden können.
    Diese Schülerinnen und Schüler werden dann „zieldifferent“ unterrichtet.

    Grundlage für die zieldifferente Förderung sind individuelle Förderpläne, die von den Lehrkräften (darunter auch Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung) für diese Schülerinnen und Schüler erstellt werden.

    Eine erfolgreiche Förderung und eine entsprechende persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler kann dazu führen, dass einige von ihnen wieder an den Unterrichtsinhalt der allgemeinen Schulen herangeführt werden und sie letztendlich doch „zielgleich“ den ESA  erreichen können.

    Oft erreichen die Schülerinnen und Schüler den mit Förderbedarf Lernen den ESA (Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss) nach der Regelschulzeit in den Beruflichen Schulen oder einer Ausbildung.

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