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- Es gibt Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer nachhaltigen Lernstörung oder einer geistigen Behinderung nicht in der Lage sind, die in den Lehrplänen für die einzelnen Unterrichtsfächer formulierten Ziele zu erreichen, die also nicht „zielgleich“ unterrichtet werden können.
Diese Schülerinnen und Schüler werden dann „zieldifferent“ unterrichtet.
Grundlage für die zieldifferente Förderung sind individuelle Förderpläne, die von den Lehrkräften (darunter auch Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung) für diese Schülerinnen und Schüler erstellt werden.
Für Unterrichtsthemen und -fächer sollten die Lehrkräfte konkrete Ziele für diese Schülerinnen und Schüler formulieren, um das Erreichen dieser individuellen Ziele bewerten zu können (Individueller Bezugsrahmen). Dies erfolgt auf individueller Ebene, ist also nicht mit anderen Noten vergleichbar. Die Notenskala der besuchten Schule wird also nicht um einen Bereich für Schülerinnen und Schülerbedarf „erweitert“.
Eine erfolgreiche Förderung und eine entsprechende persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler kann dazu führen, dass einige von ihnen wieder an den Unterrichtsinhalt der allgemeinen Schulen herangeführt werden und sie letztendlich doch „zielgleich“ den ESA erreichen können.
Oft erreichen die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf Lernen den ESA (Erster Allgemeinbildender Schulabschluss) erst nach der Regelschulzeit in den Beruflichen Schulen oder einer Ausbildung.