• Eltern können für einzelne Schülerinnen und Schüler können zur Bewältigung des Schulalltages mit besonderen Gründen eine individuelle Schulbegleitung beantragen.
    (Über die Schule bei den zuständigen Jugendämtern bzw. bei der Eingliederungshilfe oder über die Fachberaterinnen „körperliche und motorische Entwicklung“ „BIS Autismus“ od. das „Landesförderzentrum Sehen und Hören“)

    Die Schulbegleitung übernimmt Tätigkeiten im Schulalltag, die helfen, z.B. Wege in der Schule, Pflege, den sozialen Umgang mit anderen und die Vermeidung von Konflikten oder auch den Zugang zum von den Lehrkräften bereitgestellten Lerninhalt zu unterstützen.

    Die eigentliche Stoffvermittlung jedoch ist Aufgabe der Lehrkräfte.

    Die Kosten für eine Schulbegleitung werden von verschiedensten Kostenträgern auf Antrag individuell bewilligt für  Kinder z.B. mit körperlichen Einschränkungen, Autismus-Spektrum-Störungen oder bei drohender seelischer Behinderung (§35a muss ärztlich festgestellt werden).

Ein Leitfaden für Schulen mit Handlungsorientierungen bei der Einarbeitung von Schulbegleitungen und mit einer Übersicht über wichtige Informationen entstand mit den Trägern im Kreis Herzogtum-lauenburg in Schleswig-Holstein im Jahr 2020. Dieser ist hier einsehbar.

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