• Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderung zur Teilnahme beispielsweise an einer angemessene Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht. Leistungen sind beispielsweise die Schulbegleitung bei geistiger oder körperlicher Behinderung, einschließlich der Sinnesschädigungen.
    Sozialgesetzbuch (SGB) XII
    Die Schulbegleitung für drohende seelische Behinderung wird nicht von der Eingliederungshilfe finanziert sondern über das zuständige Jugendamt.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.