• In der Regel (Lernen) wird ein entsprechendes Gutachten erst im dritten Schulbesuchsjahr erstellt. Vorher wird versucht, einem Lernversagen präventiv entgegen zu wirken (siehe Lernplan).
  • Das Gutachten wird über die besuchte Schule in Auftrag gegeben von
    den Lehrkräften der Schule
    oder von den Eltern,
    oder z.B. durch Schulärzte, Kitas. 
  • Vor der Einschulung oder zur Einschulung kann eine Gutachten zur Feststellung eines Förderbedarfes Geistige Entwicklung, Sprache, Autismus, Hören, Sehen, Körperliche und Motorische Entwicklung in Auftrag gegeben werden.
  • Gutachten im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung werden nur in Ausnahmefällen erstellt, wenn Erziehungsberechtigte auch zu außerschulischen Maßnahmen bereit sind und Schulische (Ordnungs-) Maßnahmen nicht mehr ausreichen, den Unterricht von Kindern positiv für alle Beteiligten zu regeln.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.